Wer erhält meine Spende?
Die Aktion Wunschbaum wurde 2008 eingerichtet und soll Kindern aus finanziell benachteiligten Familien zu Weihnachten einen Wunsch erfüllen und damit hoffentlich eine Freude machen. Die Kinder, die von uns einen Wunschzettel erhalten, werden im Vorhinein ausgewählt. Grundlage hierfür ist die KreisBonusCard Junior, die vom Landratsamt an Familien ausgegeben wird, die Sozialleistungen erhalten, also einem der untenstehenden Punkte entsprechen:
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
mit Kindern zusammenleben, die Kinderzuschlag erhalten.
Ergänzend zur regulären KreisBonusCard können Einwohner:innen der Städte Tübingen und Rottenburg, deren Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Sozialleistungen liegt, die KreisBonusCard extra erhalten.